Ausstieg aus der Kernenergie mit Ausstieg aus Kohleverstromung verbinden
Aktuell steht die Strompolitik in Deutschland vor große Herausforderungen. Hierzu gehören neben der Strompreisentwicklung vor allem die Abhängigkeit vom Energieimport und die Endlichkeit fossiler Brennstoffe.
Der Atomkonsens des Jahres 2000 und der daraufhin gesetzlich fixierte Atomausstieg im Jahr 2002 setzen den Strommarkt zusätzlich unter Druck. Die durch die Abschaltung von Kernkraftwerken bewirkte Leistungsreduzierung muss an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Um diese Herausforderungen meistern zu können, hat die Arbeitsgruppe "Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung" folgende politische Forderungen erarbeitet:
1. Die Restlaufzeiten der deutschen Kernkraftwerke müssen angemessen verlängert werden. Im Vordergrund muss dabei aber die Sicherheit der Kraftwerksanlagen stehen. Von störanfälligen Kraftwerken sollten Reststrommengen unabhängig vom Alter der Anlagen auf andere Kernkraftwerke übertragen werden können.
2. Der sogenannte "Atom-Konsens" ist zu einem "Atom-Kohle-Konsens" fortzuentwickeln. Der Ausstieg aus der Kernenergie muss also mit einem Ausstieg aus der fossilen Stromerzeugung verknüpft werden. Die für die kommenden Jahre erforderlichen neuen Kohlekraftwerke sollten dazu verwandt werden, alte Kohlekraftwerke mit entsprechender MW-Leistung zu ersetzen, um zumindest auf dem Markt der Kohlekraftwerke zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes beizutragen. Sobald der Ausstieg aus der Kernenergie abgeschlossen und der Einstieg in den Umstieg vollzogen ist, sollte im Rahmen der dann noch möglichen Kapazitäten dazu übergegangen werden, Kraftwerke auf Basis fossiler Brennstoffe vollständig durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energie zu ersetzen.
3. Die vorhandenen Möglichkeiten und Potentiale zur Stromspeicherung müssen zur Serienreife geführt werden. Um eine Grundlastfähige Stromversorgung zu gewährleisten, ist es von besonderer Bedeutung, die Speicherkapazitäten für "überschüssigen" Strom zu vergrößern. Hier sind stärkere Anstrengungen erforderlich, um dem vorhandenen Potential zur Serienreife zu verhelfen.
4. Die Stromnetze sind zu modernisieren, damit sie als Smart Grids in der Lage sind, schwankende Kapazitäten der erneuerbaren Energien zu steuern. Neben dem Ausbau der Speicherkapazitäten ist es daher erforderlich, die Stromnetze künftig so auszulegen, dass die vorhandene, also gerade erzeugte und in Speichermedien abrufbare Strommenge ausreicht, um eine stabile Versorgung zu gewährleisten. Die bereits verfügbaren Stromzähler neuester Generation (Smart Meter) sind ein Einstieg in diese Steuerungsfähigkeit. Dieser Einstieg muss durch die Förderung der entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsprojekte weiter unterstützt und zur Marktreife der Smart Grids geführt werden.
5. Die Energieforschung muss ausgebaut werden. Neben der Umgestaltung des Energiemixes und einer Effizienzsteigerung bei den erneuerbaren Energietechniken wird es künftig darauf ankommen, den Stromverbrauch zu senken oder bei steigenden Anforderungen, zum Beispiel durch die Elektromobilität, nicht weiter steigen zu lassen. Das kann nur durch eine deutliche Effizienzsteigerung bei den Endgeräten erreicht werden. Es müssen die vorhandenen Potentiale durch gezielte Fördermaßnahmen im Rahmen der Energieforschung weiter ausgebaut werden.
6. Der Anteil des privat erzeugten Stroms auf Basis erneuerbarer Energien sollte weiter gesteigert werden. Der flächendeckende Ausbau des Anteils privater Photovoltaikanlagen kann einen Teil dazu beitragen. Die Stromerzeugung der Zukunft ist eine umfassende "öffentlich-wirtschaftlich-private" Gemeinschaftsaufgabe. Die beschlossene stärkere Absenkung der Einspeisevergütung nach dem EEG wird nicht zu einer Unwirtschaftlichkeit des Photovoltaikstroms führen. Denn der reduzierten Einspeisevergütung stehen auch deutlich sinkende Anschaffungskosten gegenüber, so dass unter dem Strich immer noch eine akzeptable Rendite verbleibt.
7. Die Entwicklung von Fusionskraftwerken sollte stärker forciert werden. Die Kernfusion ist ein wichtiger potentieller Energielieferant der Zukunft und ist für den künftigen Energiemix nötig. Ab 2050 kann wohl die Fusion als neue Technologie auf den Markt kommen. Bis 2100 könnte die Kernfusion etwa 20 bis 30 Prozent des europäischen Strombedarfs decken.
Fazit: Das Potential zur vollständigen Eigenversorgung des deutschen Strommarktes ist vorhanden. Wir müssen heute die Weichen stellen, um in einem Gesamtpaket den Strommarkt nachhaltig zukunftsfest auszugestalten. Dabei leistet die Kernenergie als Brückentechnologie einen bedeutenden aber endlichen Beitrag, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Umbau der Stromerzeugung voranzubringen.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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