Verbände der Heizungsbranche fordern von der Bundesregierung die Novellierung der 1. BImSchV noch in dieser Legislaturperiode

14.01.2009 | Berlin
Gemeinsame Presse-Erklärung der Wirtschaftsverbände BDH, BSW-Solar und DEPV vom 14.1.2009 zur Novellierung der 1. BImSchV

Mit dem Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und dem Deutschen Energie-Pellet-Verband (DEPV) fordern die wichtigsten Wirtschaftsverbände aus dem Heizungssektor die Bundesregierung auf, die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Damit verbunden wären strengere Grenzwerte für die Feinstaubemissionen für neue Heizungen wie auch entsprechende Regelungen für alte Feuerungsanlagen. Die müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie nicht den gesetzlichen Standard erreichen. Anders als bei der Automobilindustrie sind die Hersteller moderner Heizungen und Erneuerbarer Energientechnologie (EE) an strengeren Grenzwerten interessiert.

In Deutschland sind mehr als drei Millionen Heizungsanlagen älter als 20 Jahre und damit nicht mehr auf dem Stand der Technik. Die nach Auffassung der Verbände längst überfällige Verabschiedung der 1. BImSchV könne einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz sowie zur Auflösung des Modernisierungsstaus leisten. Die Heizungs- und EE-Branche erhofft sich dabei einen deutlichen Wettbewerbsvorteil aufgrund des Technologievorsprungs Deutschlands in der Umwelt- und Heizungstechnologie.

Vor allem der Energieträger Holz leide zudem darunter, dass aufgrund von Feinstaubemissionen alter Öfen auch modernen Holz- und Pelletfeuerungen pauschal vorverurteilt würden. Neben der Solarwärmebranche sind deshalb auch die Hersteller moderner Holzfeuerungen an strengen Feinstaub- und Abgasgrenzwerten interessiert. Industrie und Verbraucher benötigten nun Planungssicherheit und Orientierung für anstehende Investitionsentscheidungen in Form einer verabschiedeten Verordnung.

Im Falle eines Scheiterns der 1. BImSchV-Novelle ist nach Einschätzung der Verbände mit einem Wildwuchs an unterschiedlichen Luftreinhaltungsregelungen im kommunalen Bereich bei der Umsetzung der EU-Feinstaub-Richtlinie zu rechnen. Dies würde zu einer Verunsicherung der Verbraucher und einer Investitionszurückhaltung führen und letztlich das Klimaziel der Bundesregierung gefährden, wonach im Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Wärme auf erneuerbare Energien erzeugt werden sollen.

Hintergrund

Da sich die Feinstaubemission aus der Holzverbrennung alleine durch saubere neue Feuerungsanlagen nicht signifikant senken lässt, wurde in der 1. BImSchV neben Feinstaubgrenzwerten auch eine Regelung für Altanlagen (Gültigkeit ab 1.1.2015) aufgenommen. Deren Bestand liegt derzeit bei etwa 14 Mio. Feuerstätten (Öfen und Kamine) auf Holzbasis, i.Vgl. dazu gibt es nur rd. 700.000 Holzheizungen. Ältere Holzfeuerstätten verfügen über ein deutlich höheres Emissionsniveau und sind für ca. 2/3 der Emissionen aus der Holzverfeuerung verantwortlich. Technische Lösungen für die zukünftige Nachrüstung solcher emissionsreicher Einzelraumfeuerstätten sind bereits verfügbar, ebenso Förderprogramme zur Nutzung Erneuerbarer Energien.

Quelle: Pressemeldung Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) e.V.

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