Vermittlungsausschuss bei der Solarförderung ist falsches Signal
Die heutige Entscheidung des Bundesrats, bei der Anpassung der Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern anzurufen, ist ein falsches Signal. Die Forderung, die Kürzungen bei der Photovoltaik-Förderung geringer ausfallen zu lassen als in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des EEG, ist nicht nachvollziehbar. Der Bundestag hatte sich auf eine moderate Anpassung der Vergütungssätze geeinigt und ist der Branche damit bereits sehr weit entgegen gekommen. Auf Grund des Verfalls der Marktpreise für Solarmodule war es zu einer massiven Überförderung gekommen, die nicht zuletzt dem Markt für Photovoltaik-Anlagen Schaden zugefügt hat. Vor diesem Hintergrund ist eine Reduzierung der Vergütungssätze um 16 Prozent bei Dachanlagen und 15 Prozent bei Freiflächenanlagen angemessen.
Die Forderung des Bundesrats nach einer geringeren Kürzung ist daher nicht nachvollziehbar. Diese würde zu einer unnötigen Verunsicherung des Marktes führen. Gerade für unsere mittelständischen Handwerker ist es am wichtigsten, endlich Planungssicherheit zu haben, um sich entsprechend aufzustellen. Bei der Photovoltaik und den erneuerbaren Energien im Allgemeinen dürfen wir zudem nicht die Notwendigkeit vergessen, eine möglichst schnelle Integration in den Markt zu erreichen. Je länger wir diese hinauszögern, desto größer wird die Gefahr, dass wir der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Schaden zufügen.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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