RDG-Entwurf richtet sich gegen transparenten und unabhängigen Verbraucherschutz heute

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Im Zuge der 96. JuMiKo in Bayern haben BRAK und Landesrechtsanwaltskammern die Risiken, die mit einer Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes verbunden sind, hervorgehoben. Sie betonen, dass Rechtsschutzversicherer nicht den standesrechtlichen Verpflichtungen unterliegen und daher nicht garantiert neutral beraten. Ein solcher Schritt führe zwangsläufig zu Interessenkonflikten und beeinträchtige den Mandantenschutz. Verbraucherinnen und Verbraucher würden letztlich ohne verlässliche Deckungszusage und juristischen Beistand erhebliche Nachteile erleiden. Diese Entwicklung widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien und untergräbt juristische Verlässlichkeit.

Änderungspläne in Bayern untergraben wesentliche anwaltliche Standesregeln und Unabhängigkeit

In ihrer Erklärung vom 6. November 2025 anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern verurteilte die Bundesrechtsanwaltskammer den Entwurf zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes scharf. Sie argumentiert, dass nur berufsrechtlich geregelte Anwältinnen und Anwälte unabhängig von wirtschaftlichen Zielsetzungen im Sinne der Mandantinnen und Mandanten agieren können. Zusammen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK die Bundesregierung dazu auf, den Gesetzentwurf auf Bundesebene abzulehnen, um Freiheit und Unabhängigkeit der Rechtsberatung zu sichern.

Anwaltsfreie Rechtsberatung durch Versicherer unterliegt keinen verbindlichen standesrechtlichen Regeln

Gewinn- und Kostenziele stehen im Zentrum der Rechtsschutzversicherer und widersprechen den Prinzipien einer unabhängigen mandantenorientierten Rechtsberatung. Würden Versicherungen selbst juristische Leistungen erbringen, entstünden zwangsläufig Interessenkonflikte zwischen Unternehmensinteressen und Kundenbelangen. Verbraucher könnten diese Konflikte nicht nachvollziehen, da Versicherer nicht zur Offenlegung ökonomischer Interessen verpflichtet sind. Es mangelt zudem an externen, unabhängigen Instanzen zur Überwachung kostenbezogener Entscheidungen und zum Schutz der Verbraucher.

Fehlende unabhängige Rechtsprüfung bei Versicherern begünstigt systematische unfaire Kostenverweigerungen

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berichten aus ihrem Berufsalltag, dass Rechtsschutzversicherer regelmäßige Deckungszusageerteilungen zunächst aufschieben oder umformulieren, um Leistungen zurückzuhalten. Mandanten sehen sich gezwungen, anwaltliche Leistungen vorzuhalten, bevor verbindliche Zusagen erteilt werden. Erst durch juristische Intervention und gerichtliche Einforderung vertraglicher Vereinbarungen kommt es zur abschließenden Kostenübernahme. Würden Versicherungsunternehmen als Rechtsdienstleister fungieren, bestünden keine verlässlichen Schutzmechanismen gegen unilateral motivierte Leistungsverweigerungen mehr, wodurch Verbraucherschutzrechte ernsthaft beeinträchtigt würden insbesondere in komplexen Haftungsstreitigkeiten mit unklaren Kostenfolgen.

Ohne Standesrechtliche Pflichten drohen Interessenkonflikte, Bayerns Vorgehen verkennt Risiko

Bayerns Vorschlag blendet aus, dass juristische Beratung nur durch berufsrechtliche Vorschriften unabhängig, neutral und qualitativ hochwertig bleibt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nach Standes- und Haftungsrecht verpflichtet, ausschließlich im Sinne der Mandanten zu handeln und wirtschaftliche Eigeninteressen zurückzustellen. Wird dieses Korsett entfernt, drohen Interessenkonflikte und Verbraucher geraten in eine schutzlose Situation. Nur die Beibehaltung berufsrechtlicher Standards garantiert Transparenz, Vertrauen und den notwendigen Schutz vor willkürlichen Kostenverweigerungen.

Gesetzesänderung würde Anwaltspflichten zugunsten Versichererinteressen endgültig rechtsstaatlich riskant aushebeln

Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, verurteilt das bayerische Vorhaben als offenkundiges Geschenk an Rechtsschutzversicherer auf Kosten der Mandantinnen und Mandanten. Er moniert, dass die vorgesehene organisatorische Trennung von Deckungsprüfung und juristischer Dienstleistung in der Praxis wirkungslos bleibe. Versicherer setzten ihre wirtschaftlichen Interessen fort und vernachlässigten dabei die Mandantenbelange, wodurch das Prinzip einer unabhängigen, objektiven und mandantenorientierten Rechtsberatung unterminiert werde.

Strikte Berufsregeln schützen Mandanten vor einseitiger Kostendeckungsverweigerung durch Versicherer

Der entschlossene Widerstand der Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit den Landesrechtsanwaltskammern bewahrt die Unabhängigkeit der Rechtsberatung und verhindert die Vereinnahmung durch gewinnorientierte Rechtsschutzversicherer. Ratsucher erfahren transparente Abläufe, fachliche Unparteilichkeit und einen sicheren Schutz vor willkürlicher Kostenverweigerung. Strikte Kontrollmechanismen gewährleisten die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben und sichern dauerhaft eine hohe Beratungsqualität. Dieses koordinierte Vorgehen der Standesvertretungen schützt effektiv die Verbraucherrechte und festigt das Vertrauen in den unabhängigen Anwaltsberuf.

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