Bundestag verabschiedet Gesetz: Bis 2032 müssen alle Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein.

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Die Bundesregierung hat am 20.04.2023 ein Gesetz verabschiedet, das den Ausbau der Digitalisierung im Bereich der Energiewende vorantreiben soll. Dazu gehört auch die flächendeckende Einführung von Smart Metern bis zum Jahr 2032.

Ampel-Koalition setzt auf Smart Meter: Bundestag verabschiedet neues Gesetz

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (20/5549) wurde am 20.04.2023 vom Bundestag verabschiedet. Die Regierungskoalition von SPD, FDP und Grünen setzt auf den Einbau von Smart Metern, um die Energieeffizienz zu steigern und das Stromnetz zu entlasten.

Ab 2032 Pflicht: Smart Meter für alle

In Anbetracht des Ausbaus erneuerbarer Energien sowie des verstärkten Einsatzes von Elektroautos und Wärmepumpen betonte Wirtschaftsminister Robert Habeck die Notwendigkeit einer klugen Verbindung zwischen Stromerzeugung und -verbrauch. Hierbei seien Smart Meter und eine digitale Umsetzung der Energiewende entscheidend.

Die neue Gesetzgebung schützt Verbraucher vor hohen Stromkosten, indem die Gebühr auf 20 Euro begrenzt wird. Die Kosten für Netzentgelte werden auf alle Stromkunden umgelegt, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten. Ab 2025 sollen flexible Stromtarife angeboten werden und bis spätestens 2032 müssen flächendeckend Smart Meter eingesetzt werden.

Warum Smart-Meter-Rollout ins Stocken geraten ist

Der Smart-Meter-Rollout wurde am 7. Februar 2020 durch eine Allgemeinverfügung des BSI offiziell gestartet. Nach einer Klage von mehreren Unternehmen entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster im März 2021, dass die Markterklärung voraussichtlich rechtswidrig sei. Daraufhin wurde die Pflicht zum Einbau von Smart Metern vorübergehend aufgehoben, allerdings nur für die Unternehmen, die gegen den Rollout geklagt hatten.

Intelligente Messsysteme müssen hohen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Deshalb sind Smart Meter Gateways (SMGW) gesetzlich vorgeschrieben, um Daten zu sammeln, zu verschlüsseln und weiterzuleiten. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verlangt, dass mindestens drei unabhängige Unternehmen zertifizierte Messsysteme auf den Markt bringen müssen.

Vor der mündlichen Verhandlung am 25.5.2022 am Verwaltungsgericht Köln gab das BSI am 20. Mai bekannt, dass es die umstrittene Marktverfügbarkeitserklärung zurückzieht. Stattdessen wurde eine Übergangsregelung gemäß § 19 Abs. 6 MsbG erlassen, um den Rollout abzusichern. Messstellenbetreiber waren damit weiterhin berechtigt, Messgeräte einzubauen und zu betreiben.

Smart-Meter: Rollout-Strategien und Umsetzungsschritte

Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland soll vorangetrieben werden. Zu diesem Zweck stellte Bundeswirtschaftsminister Habeck am 20. Oktober 2022 auf dem Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ein Maßnahmenpaket vor, das darauf abzielt, bürokratische und rechtliche Barrieren zu beseitigen. Das Ziel sei es, eine schnellstmögliche Schaffung von Rechtssicherheit zu erreichen und das Gesetz noch im Jahr 2023 in Kraft zu setzen.

Übersicht des gesetzlich vorgeschriebenen Rollout-Timings

  • Bis zum Ende des Jahres 2024 haben Verbraucher, deren Strombedarf unter 100.000 kWh liegt (optional unter 6.000 kWh), und Erzeuger mit einer Leistung von bis zu 25 kW (optional 1 bis 7 kW) die Möglichkeit, einen agilen Rollout in Anspruch zu nehmen.
  • Ab 2025 ist es für Verbraucher mit einem Stromverbrauch von weniger als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer Leistung von weniger als 100 kW obligatorisch, eine voll funktionsfähige Lösung zu nutzen. Die Umsetzung soll bis zum 1. Dezember 2025 für 20 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein. Bis zum 31. Dezember 2028 wird die Anzahl der Nutzer auf 50 Prozent steigen und bis zum 31. Dezember 2030 sollen 95 Prozent der betroffenen Nutzer erreicht werden.
  • Die Verwendung von intelligenten Stromzählern wird ab 2025 für Verbraucher mit einem jährlichen Verbrauch von über 100.000 kWh und Erzeugern mit einer Leistung von über 100 kW zugelassen sein. Ab dem Jahr 2028 wird ihre Verwendung verpflichtend sein. Die Einführung soll bis zum 31. Dezember 2032 für 95 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der am 11. Januar 2023 vom Kabinett unverändert gebilligt wurde. Nun wurde dieser Entwurf als erledigt erklärt. Bei dringenden Gesetzesvorhaben können identische Entwürfe gleichzeitig im Bundesrat und im Bundestag eingebracht werden, um eine parallele Beratung zu ermöglichen.

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