Solaranlage über Wohngebäudeversicherung oder Photovoltaikversicherung schützen

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Um den steigenden Stromkosten entgegenzuwirken und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten, denken immer mehr Menschen darüber nach, eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon zu installieren. Die gute Nachricht ist, dass dafür keine spezielle Photovoltaikversicherung erforderlich ist. Stattdessen reicht die bereits bestehende Hausratversicherung aus, um solche Balkonkraftwerke abzusichern. Diese Informationen stammen von Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Neue Hausratversicherung schützt auch Mini-Solaranlagen auf Balkonen

Für umweltbewusste Verbraucher, die eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon installieren möchten, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gute Neuigkeiten. Die Hausratversicherung, die viele Mieter ohnehin abgeschlossen haben, reicht aus, um das Balkonkraftwerk abzusichern. Der GDV hat die Musterbedingungen der Hausratversicherung erweitert, um eine unkomplizierte Mitversicherung von Balkonkraftwerken zu ermöglichen. Dadurch können Kunden, die einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz leisten möchten, ihren Versicherungsschutz problemlos gewährleisten.

Besitzer von Balkonkraftwerken sollten ihren Hausratversicherer kontaktieren und ihren bestehenden Vertrag überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass das Balkonkraftwerk und der restliche Hausrat ausreichend versichert sind. In den meisten Fällen können die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden, um Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge abzudecken. Anders als bei größeren Photovoltaikanlagen, die normalerweise auf dem Dach installiert sind, benötigen Balkonkraftwerke keine eigenständige Versicherung.

Die Absicherung von Mini-Solaranlagen erfolgt über die private Haftpflichtversicherung. Im Falle eines Schadens, zum Beispiel wenn ein Modul während eines Sturms vom Balkon fällt und Schäden verursacht, greift die Versicherung.

Vor der Installation eines Balkonkraftwerks sollten Mieter ihren Mietvertrag auf etwaige Bestimmungen hin überprüfen. Es wird empfohlen, den Vermieter zu kontaktieren und um die Genehmigung für die Montage des Balkonkraftwerks zu ersuchen. Normalerweise ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, wenn die Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht werden soll.

Seit Jahresbeginn werden Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert. Das bedeutet, dass beim Kauf keine Mehrwertsteuer anfällt, was die Kosten reduziert. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die finanzielle Unterstützung bieten. Interessierte sollten sich über diese Fördermöglichkeiten informieren und die erforderlichen Schritte unternehmen, um von den steuerlichen Vorteilen und Fördergeldern zu profitieren.

Beim Versicherungsschutz für eine Solaranlage haben Immobilienbesitzer die Wahl zwischen der Wohngebäudeversicherung oder einer eigenständigen Photovoltaikversicherung. Beide Versicherungen bieten umfangreichen Schutz vor verschiedenen Schadensszenarien wie Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck. Durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung können Immobilienbesitzer sicherstellen, dass ihre Solaranlage im Falle eines Schadens ausreichend finanziell abgesichert ist.

Hausratversicherung deckt Schäden an Mini-Photovoltaikanlagen ab, keine zusätzliche Versicherung notwendig

  • Dank der Hausratversicherung sind Mini-Photovoltaikanlagen umfassend abgesichert, wodurch eine separate Versicherung überflüssig ist
  • Mit den erweiterten Musterbedingungen der Hausratversicherung ist eine einfache Absicherung von Balkonkraftwerken möglich
  • Die Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz vor Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge
  • Schäden an Nachbarn durch Mini-Solaranlagen werden von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen
  • Mieter sollten vor der Installation eines Balkonkraftwerks sicherstellen, dass ihr Mietvertrag dies erlaubt und die Zustimmung des Vermieters einholen
  • Seit Anfang des Jahres werden Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich begünstigt und es existieren verschiedene Programme zur finanziellen Unterstützung des Kaufs
  • Wenn Immobilienbesitzer ihre Solaranlage absichern möchten, können sie dies entweder über die Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung tun. Diese Versicherungen bieten Schutz gegen Schäden durch Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren

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