Strafe – oder Energieeffizienz im Fokus: Nach 30 Jahren neue Heizung gefordert!

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Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) führt zu neuen Vorgaben für Heizungsanlagen, die praktisch einem Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen entsprechen. Eine Heizung muss nach 30 Jahren erneuert werden oder es drohen empfindliche Strafen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und der Staat bietet finanzielle Unterstützung.

Frühe Strafen vor der 30-Jahre-Frist: Bußgelder von 5.000 bis 50.000 Euro drohen

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass Öl- und Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Wer diese Frist nicht einhält, kann mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro belangt werden. Das soll dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

Katalog Ölheizung & Gasheizung Austauschpflicht: Strafe für Umweltsünden
Straftatbestände für Ordnungswidrigkeiten
Höhe der Strafe Straftatbestände
5.000 Euro Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt.
5.000 Euro Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen.
5.000 Euro Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun.
5.000 Euro Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen.
5.000 Euro Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt.
5.000 Euro Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun.
5.000 Euro Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut.
5.000 Euro Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
5.000 Euro Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt.
5.000 Euro Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren.
5.000 Euro Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig.
5.000 Euro Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen.

Die Bedeutung des 65-Prozent-Ziels im Kontext.

Neu eingebaute Heizungen müssen ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Möglichkeiten hierfür sind der Einsatz von Wärmepumpen oder Nutzung von „grünem Gas“ wie Biomethan. Ab 2045 ist es verboten, fossile Brennstoffe für Heizungen zu verwenden.

Energieeffizienz: Wie beeinflusst das Alter Ihrer Heizung Ihren Verbrauch?

Seit dem Jahr 2020 gilt eine Regelung, dass bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Diese Regelung bleibt bestehen und wird nicht verschärft. Lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser in Eigennutzung, die vor dem 1. Februar 2002 erworben oder geerbt wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Dennoch ist es ratsam, sich auf eine eventuell bevorstehende Reparatur oder einen Austausch der Heizanlage vorzubereiten.

Frühzeitiger Ausfall: Was tun, wenn die Heizung vor Erreichen des 30-jährigen Alters den Geist aufgibt?

Heizungsanlagen dürfen laut Gesetzgebung nach der Installation für eine Dauer von höchstens 30 Jahren in Betrieb bleiben.

Für defekte Heizungen in bestehenden Gebäuden gibt es die Möglichkeit zur Reparatur und Fortsetzung des Betriebs. Sollte die Heizung irreparabel sein, kann sie durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt werden. Es ist jedoch erforderlich, dass innerhalb von drei Jahren eine effizientere Heizungsalternative eingebaut wird, um das Ziel einer Energieeffizienz von 65 Prozent zu erreichen.

Bei Mehrfamilienhäusern mit Zentral- oder Gasetagenheizungen haben die Eigentümer eine Frist von drei Jahren, um zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude umgestellt werden soll. Wenn sie sich für eine zentrale Lösung entscheiden, haben sie zehn Jahre Zeit, um die Umstellung umzusetzen.

Personen, die älter als 80 Jahre sind und in ihrem eigenen Haus leben, dürfen im Falle eines Heizungsausfalls eine Gas- oder Ölheizung einbauen lassen. Wenn das Haus jedoch den Besitzer wechselt, muss die Heizung innerhalb von zwei Jahren umgerüstet werden.

Die Verpflichtung, dass jeder neu eingebaute Heizkessel ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, gilt nicht für Personen, die Sozialtransfers beziehen.

Investition in die Zukunft: Finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch

Wenn Sie eine bestehende Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, können Sie einen Klimabonus beantragen. Der Bonus deckt 20 Prozent der Kosten ab und wird zusätzlich zu einer Grundförderung von 30 Prozent gewährt. Die Kosten für eine Wärmepumpe können je nach Bauart und Installationskosten zwischen 10.000 und 20.000 Euro liegen. Die neue Heizung kann dann wieder 30 Jahre lang betrieben werden.

Andere Methoden für eine grüne Heizung: Alternativen zur Wärmepumpe

Wärmepumpen sind die bevorzugte Heizungsanlage in der Gesetzgebung, aber es gibt auch andere Optionen wie Fernwärme in städtischen Gebieten, Solarthermieanlagen zur Sonnenenergiegewinnung und effiziente Stromdirektheizungen für gut isolierte Gebäude. Die Wärmeleistung von Holzkaminen und Pelletheizungen kann ebenfalls zum Erreichen des 65-Prozent-Ziels beitragen.

Vergleichen Sie: Ist Ihre derzeitige Heizung Ihre ideale Wahl? - Infografik (Foto: Schwarzer.de)

Vergleichen Sie: Ist Ihre derzeitige Heizung Ihre ideale Wahl? – Infografik (Foto: Schwarzer.de)

Wenn Sie in einem noch nicht sanierten Mehrfamilienhaus leben und Heizkosten sparen möchten, sollten Sie eine Hybridlösung aus Gas- oder Ölheizungen und Wärmepumpen in Erwägung ziehen.

Die Nutzung von Gasheizungen mit Wasserstoff ist möglich, aber es gibt noch einige Herausforderungen zu bewältigen. Ein wichtiger Faktor ist die Verfügbarkeit von Wasserstoff, die durch den Aufbau eines zuverlässigen Wasserstoffnetzwerks gewährleistet werden muss. Bis 2036 müssen mindestens 65 Prozent des verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen.

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