Nachhaltige Bauprojekte und Sanierungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen

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Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude umfassend überarbeitet und ist nun gültig. Die Bundesregierung hat beschlossen, Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien durch neue Förderboni und vereinfachte Bedingungen verstärkt zu unterstützen. Des Weiteren fördert die Regierung seit dem 1. März 2023 auch den Bau von klimafreundlichen Neubauten.

Reform der BEG-Förderung: Bundesregierung setzt auf klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045

Im Rahmen der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der Einführung neuer Förderkriterien für Neubauten hat die Bundesregierung ihre Förderung so angepasst, dass sie optimal auf den Klimaschutz ausgerichtet ist. Das übergeordnete Ziel besteht darin, bis 2045 eine klimaneutrale Gebäudestruktur zu erreichen.

Langfristige Energiekosteneinsparungen durch Renovierungsmaßnahmen

Um den größtmöglichen Klimaschutzeffekt zu erzielen und die Fördermittel optimal zu nutzen, sollte die Möglichkeit zur energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden vielen Menschen zugänglich gemacht werden.

Eine Sanierungsförderung bietet den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur die Möglichkeit, ihre alten Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen zu modernisieren, sondern hilft ihnen auch dabei, langfristig Kosten für teure Energie einzusparen.

Wer eine umfassende Sanierung plant und dafür Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Personen, die Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchten, sollten sich hingegen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Ab sofort wird das BAFA alleinig für Einzelmaßnahmen zuständig sein.

Verbesserte Zugangsmöglichkeiten und erweiterte Fördermaßnahmen

Im Rahmen der Reform wurde der Zugang zur Bundesförderung vereinfacht, was unter anderem durch eine erleichterte Antragsstellung ermöglicht wird. Zusätzlich wurden neue Förderboni eingeführt, um Anreize für Sanierungen zu schaffen. Die Effizienz des Programms wurde verbessert, um möglichst vielen Antragstellern zu helfen. Dafür wurden die Fördersätze für einzelne Bauprojekte leicht reduziert. Insgesamt stellt der Bund im Vergleich zu den Vorjahren eine erhöhte Menge an Fördermitteln zur Verfügung.

Eine neue Maßnahme wurde im Januar 2023 eingeführt, die einen Bonus von 15 Prozentpunkten für serielles Sanieren gewährt. Durch den Einsatz fortschrittlicher, seriell vorgefertigter Dach- und Fassadenelemente zusammen mit spezieller Installationstechnik können sowohl der Zeitaufwand als auch die Kosten für die Sanierung erheblich reduziert werden.

Zukünftig werden nur noch Wärmepumpen und Biomasseheizungen gefördert, die ab 2023 einen höheren Wirkungsgrad aufweisen und einen besonders niedrigen Ausstoß von Feinstaub haben. Ab August 2022 gibt es keine Förderung mehr für den Einbau von gasverbrauchenden Anlagen. Stattdessen wird ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel gewährt.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung neue Förderregeln. Nähere Informationen zu den aktualisierten Förderkonditionen können angefragt werden.

Klimafreundlicher Neubau im Fokus: Überarbeitete Förderrichtlinien seit März 2023

Seit dem 1. März 2023 unterstützt die Bundesregierung den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude durch die Bereitstellung von günstigen Krediten. Als Standard für diese Gebäude gilt das Effizienzhaus 40. Für Gebäude, die mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ ausgezeichnet sind, wird eine noch höhere Förderung gewährt. Mit dieser Neuregelung soll der CO2-Ausstoß im Bereich der Gebäude reduziert werden, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

Die Fördermaßnahmen zielen erstmals darauf ab, den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zu berücksichtigen. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, die Treibhausgasemissionen von der Errichtung über den laufenden Betrieb bis hin zum möglichen Rückbau zu reduzieren.

Bundesbauministerin Klara Geywitz machte deutlich, dass das heutige Bauen nicht mehr wie in der Vergangenheit sein kann, wenn man das Klima schützen möchte. Um sowohl dem Klima als auch dem Geldbeutel entgegenzukommen, werden nun mit einem jährlichen Fördervolumen von 750 Millionen Euro ausschließlich klimafreundliche Neubauprojekte gefördert, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden.

Der Begriff „Effizienzhaus“ bezieht sich auf einen energetischen Standard, der für Wohngebäude gilt. Um ein Gebäude als Effizienzhaus einzustufen, sind der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung von großer Bedeutung. Anhand der Effizienzhaus-Stufen kann die Energieeffizienz eines Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzgebäude bestimmt werden. Für weitere Einzelheiten und Informationen empfehle ich einen Besuch der Webseite der KfW.

Das Gebäudeenergiegesetz hat zum 1. Januar 2023 den EH-55-Standard als verpflichtenden Neubaustandard eingeführt. Damit hat die Bundesregierung die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten verschärft. Bis zum 1. Januar 2025 strebt die Bundesregierung an, die gesetzlichen Neubauanforderungen auf den EH40-Standard anzupassen.

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