Solarpflicht: Seit Beginn des Jahres 2023 müssen neue Dächer gemäß der Solarpflicht ausgestattet sein

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Das Berliner Solargesetz schreibt seit dem 1. Januar 2023 vor, dass private Eigentümer beim Bau neuer Gebäude die Solarpflicht erfüllen müssen. Konkret bedeutet dies, dass auf den Neubauten eine Photovoltaik-Anlage installiert und betrieben werden muss, um den Beitrag der Solarenergie zur Energieversorgung zu steigern.

Photovoltaik-Anlagen für Bestandsgebäude bei Dachumbauten nun verpflichtend

Selbst für bereits bestehende Gebäude in Privatbesitz gilt die Regelung, dass bei wesentlichen Umbauten wie einer Dachaufstockung oder Dachsanierung die Solarpflicht Anwendung findet. Diese Verpflichtung betrifft sowohl Wohngebäude als auch Gewerbe- und Industriegebäude und schreibt vor, dass ein Anteil von 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaikanlagen genutzt werden muss.

In Bezug auf Bestandsgebäude besteht die Möglichkeit, Dachaufbauten und Dachfenster von der zu berücksichtigenden Dachfläche abzuziehen. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Installation von Solarenergieanlagen sind Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Das Land Berlin unterstützt den Ausbau der Solarenergie durch die Bereitstellung von Förderungs- und Beratungsangeboten. Privatpersonen und Unternehmen können sich an das Solarzentrum Berlin wenden, um eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Solarenergie zu erhalten. Dabei werden keine spezifischen Produkte oder Hersteller bevorzugt.

Das Förderprogramm SolarPLUS des Landes Berlin zielt darauf ab, Privatpersonen und Unternehmen gezielte Unterstützung beim Ausbau ihrer Solarenergieanlagen zu bieten. Investitionen in Stromspeicher stehen dabei im Mittelpunkt, um den selbst erzeugten Strom vor Ort effizienter nutzen zu können.

In Berlin werden Maßnahmen zur Förderung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ergriffen. Gleichzeitig unterstützt die Stadt die Installation von Fassaden-Photovoltaikanlagen, die eine innovative Möglichkeit bieten, Solarenergie in die Gebäudearchitektur zu integrieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Kombination von Gründächern mit Solaranlagen, um eine effiziente Nutzung von urbanem Raum zu fördern. Darüber hinaus werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um Solar-Projekte vorzubereiten, indem Kosten für Studien, Gutachten und Konzepte teilweise übernommen werden. Berlin hat für das Förderprogramm insgesamt 23,7 Mio. Euro für die Jahre 2022 und 2023 bereitgestellt.

Am 17. Juni 2021 wurde im Abgeordnetenhaus das Solargesetz Berlin verabschiedet, das am 16. Juli 2021 in Kraft trat. Seine Hauptabsicht besteht darin, die Nutzung des solarthermischen Potenzials der Berliner Dächer zu fördern und damit einen bedeutenden Schritt in Richtung Erreichung der Klimaschutzziele zu machen. Es enthält spezifische Vorgaben für Gebäude der öffentlichen Hand, die sich an den Bestimmungen des Berliner Klimaschutz und Energiewendegesetzes orientieren.

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